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Qualifizierung in der Transfergesellschaft – was ist möglich und wer bezahlt?

Du bist in der Transfergesellschaft und fragst dich was du jetzt an Weiterbildung machen kannst – und wer das bezahlt? Hier erfährst du welche Qualifizierungen möglich sind, wie das Budget funktioniert und wie du Bildungsgutschein und AVGS zusätzlich nutzen kannst.

Die Transfergesellschaft ist mehr als eine Überbrückung. Wer die Zeit aktiv nutzt und sich gezielt qualifiziert kommt oft mit besseren Karten in den Arbeitsmarkt zurück als vorher. Das setzt aber voraus dass du weißt was dir zusteht – und wie du es beantragst.

Was wird in der Transfergesellschaft qualifiziert?

Grundsätzlich sind alle Weiterbildungen möglich die deine Beschäftigungsfähigkeit verbessern. In der Praxis hängt das von zwei Dingen ab: dem Qualifizierungsbudget das im Sozialplan vereinbart wurde – und dem Träger der die TG betreibt. Typische Qualifizierungsangebote:

💻 IT & Digitales

MS Office, SAP, Cloud-Grundlagen, Programmierung, Datenschutz/DSGVO, digitale Projektarbeit

🌍 Sprachen

Business-Englisch, Französisch, Spanisch – besonders für internationale Branchen relevant

📋 Zertifizierungen

Projektmanagement (PRINCE2, PMP), Qualitätsmanagement, Buchführung, Logistik, Arbeitsschutz

🔧 Branchenspezifisch

Schweißzertifikate, Gabelstaplerschein, Pflegehilfe, kaufmännische Zusatzqualifikationen

🎯 Bewerbung & Karriere

Bewerbungscoaching, LinkedIn-Profil, Vorstellungsgespräch-Training, Selbstmarketing

🚀 Gründungsvorbereitung

Businessplan, Finanzierungsgrundlagen, rechtliche Grundlagen der Selbstständigkeit

Wer bezahlt die Qualifizierung?

1. Das Qualifizierungsbudget aus dem Sozialplan

Im Sozialplan wird ein Qualifizierungsbudget pro Person vereinbart – typischerweise zwischen 1.000 und 5.000 €, in manchen Fällen auch mehr. Dieses Budget verwaltet der TG-Träger. Du beantragst Maßnahmen beim Träger – dieser genehmigt oder lehnt ab.

Wichtig: Das Budget ist oft nicht automatisch abrufbar. Du musst aktiv auf den Träger zugehen und Maßnahmen vorschlagen. Wer wartet bekommt nichts. Frag beim Erstgespräch direkt: „Wie hoch ist mein Qualifizierungsbudget und wie beantrage ich Maßnahmen?"

2. Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Parallel zur Transfergesellschaft kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Das ist möglich weil du in der TG als „von Arbeitslosigkeit bedroht" oder arbeitslos giltst – je nach Konstruktion. Der Bildungsgutschein deckt Kursgebühren, Fahrtkosten und ggf. Kinderbetreuung.

Die Kombination funktioniert: TG-Budget für Teil A der Qualifizierung, Bildungsgutschein für Teil B. So lassen sich teurere Maßnahmen realisieren.

3. AVGS – Coaching-Gutschein

Der AVGS kann ebenfalls parallel beantragt werden – für Coaching das der TG-Träger nicht anbietet. Bewerbungscoaching, Karriereberatung, Existenzgründungsberatung. Das ist ein separater Gutschein der unabhängig vom TG-Budget funktioniert.

Die optimale Kombination: TG-Budget für Fachkurs + Bildungsgutschein für Umschulung + AVGS für Bewerbungscoaching. Alle drei Instrumente gleichzeitig zu nutzen ist rechtlich möglich und in der Praxis der effektivste Weg.

So beantragst du Qualifizierungsmaßnahmen – Schritt für Schritt

1

Erstgespräch beim TG-Träger

Frag sofort nach: Wie hoch ist mein Qualifizierungsbudget? Welche Maßnahmen sind vorab genehmigt? Wie läuft der Antragsprozess?

2

Profiling auswerten

Das Profiling zeigt deine Kompetenzlücken – und gibt dir Argumente für bestimmte Maßnahmen. Nutze es aktiv als Grundlage für deinen Qualifizierungsplan.

3

Konkrete Kurse recherchieren

Suche selbst nach Anbietern und Kursen – mit Preis, Dauer und Inhalten. Komm mit einem konkreten Vorschlag zum Träger statt nur zu fragen „was gibt es?"

4

Bildungsgutschein parallel beantragen

Geh parallel zur Agentur für Arbeit und beantrage einen Bildungsgutschein für ergänzende Maßnahmen. Erkläre dass du in einer TG bist und dich weiterqualifizieren willst.

5

AVGS für Coaching beantragen

Wenn Bewerbungscoaching oder Karriereberatung nicht im TG-Angebot enthalten ist: AVGS beantragen. Beides zusammen ist möglich.

Was wenn der Träger eine Maßnahme ablehnt?

TG-Träger können Maßnahmen ablehnen wenn sie das Budget für unverhältnismäßig halten oder die Maßnahme als nicht vermittlungsrelevant einstufen. In diesem Fall:

Zeitdruck beachten: Die Transfergesellschaft läuft maximal 12 Monate. Qualifizierungsmaßnahmen müssen innerhalb dieser Zeit beginnen und idealerweise auch abgeschlossen werden. Je früher du anfängst desto mehr kannst du rausholen.

Häufige Fragen zur Qualifizierung in der Transfergesellschaft

Welche Weiterbildungen sind in der Transfergesellschaft möglich?

Grundsätzlich alle Maßnahmen die deine Beschäftigungsfähigkeit verbessern – IT-Kurse, Sprachkurse, Zertifizierungen, Bewerbungscoaching. Was konkret genehmigt wird hängt vom Sozialplan-Budget und dem TG-Träger ab. Mach eigene Vorschläge statt zu warten.

Wer bezahlt die Weiterbildung in der Transfergesellschaft?

Primär das Qualifizierungsbudget aus dem Sozialplan. Zusätzlich können Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit) und AVGS (Coaching-Gutschein) parallel genutzt werden. Die Kombination aller drei ist möglich und empfehlenswert.

Kann ich in der Transfergesellschaft einen Bildungsgutschein bekommen?

Ja – du kannst parallel zur TG einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die TG schließt das nicht aus. Frag explizit danach – nicht alle Berater weisen automatisch darauf hin.

Was passiert mit dem T-KUG während ich eine Weiterbildung mache?

Das T-KUG läuft weiter – Weiterbildung innerhalb der TG hat keinen Einfluss auf die Höhe des T-KUG. Du bekommst dein T-KUG und machst gleichzeitig den Kurs.

Kann ich eine Umschulung über die Transfergesellschaft machen?

Kurze Qualifizierungen (Wochen bis wenige Monate) ja. Vollständige Umschulungen (2–3 Jahre) sind in der Regel zu lang für die TG-Laufzeit – dafür ist der Bildungsgutschein das richtige Instrument, der nach der TG genutzt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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