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Gehalt in der Transfergesellschaft – wie viel bekommst du?

In der Transfergesellschaft bekommst du kein normales Gehalt mehr – sondern Transferkurzarbeitergeld. Wie hoch das ist, wie die Aufstockung funktioniert und was das netto bedeutet: hier alles erklärt.

Die häufigste Frage beim Eintritt in eine Transfergesellschaft lautet: Was bekomme ich eigentlich? Viele Menschen sind überrascht – das Transferkurzarbeitergeld ist niedriger als das bisherige Gehalt. Aber mit Aufstockung durch den Arbeitgeber sieht die Rechnung oft besser aus als befürchtet.

Was bekommst du statt Gehalt?

In der Transfergesellschaft besteht dein Einkommen aus zwei Teilen: dem gesetzlichen Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) und – je nach Sozialplan – einer Aufstockung durch den Arbeitgeber.

Transferkurzarbeitergeld (T-KUG)

Das T-KUG wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Die Höhe richtet sich nach deinem letzten Bruttogehalt und deiner Steuerklasse:

Was bedeutet „pauschaliertes Nettoentgelt"? Die Bundesagentur für Arbeit berechnet nicht dein tatsächliches Netto sondern ein standardisiertes Netto auf Basis deines Bruttolohns und einer Pauschalsteuer. Das tatsächliche T-KUG kann deshalb etwas von deinem gewohnten Netto abweichen.

Rechenbeispiel: Was bleibt netto?

Beispiel: 3.500 € Brutto, Steuerklasse I, keine Kinder

Bruttogehalt bisher3.500 €
Pauschaliertes Netto (ca.)2.300 €
T-KUG (60 % davon)1.380 €
Aufstockung Arbeitgeber (z.B. auf 80 %)+ 460 €
Gesamteinkommen nettoca. 1.840 €

Beispiel: 4.500 € Brutto, Steuerklasse III, 1 Kind

Bruttogehalt bisher4.500 €
Pauschaliertes Netto (ca.)3.200 €
T-KUG (67 % davon)2.144 €
Aufstockung Arbeitgeber (z.B. auf 80 %)+ 416 €
Gesamteinkommen nettoca. 2.560 €
Hinweis: Diese Beispiele sind Näherungswerte. Das tatsächliche T-KUG hängt von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Faktoren ab. Für eine genaue Berechnung nutze den T-KUG-Rechner oder frag deine Transfergesellschaft.

Die Aufstockung – was zahlt der Arbeitgeber dazu?

Das T-KUG allein ist für viele zu wenig. Deshalb sehen viele Sozialpläne eine Aufstockung durch den Arbeitgeber vor – meist auf 70, 75 oder 80 % des letzten Nettogehalts.

Die Aufstockung ist kein gesetzlicher Anspruch. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers die im Sozialplan geregelt wird. Je stärker der Betriebsrat verhandelt hat, desto besser ist die Aufstockung.

Tipp: Lies deinen Sozialplan genau. Manchmal gilt die Aufstockung nur für einen Teil der Laufzeit – z.B. nur für die ersten 6 Monate. Danach sinkt das Einkommen auf das reine T-KUG.

Ist das T-KUG steuerpflichtig?

Das T-KUG selbst ist steuerfrei – ähnlich wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Aber: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf deine anderen Einkünfte im gleichen Steuerjahr.

Wer T-KUG bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ist wichtig – wer das vergisst riskiert Nachzahlungen.

Praxisbeispiel: Du warst im Januar bis März noch regulär beschäftigt und hast dann von April bis Dezember T-KUG bezogen. Dein reguläres Einkommen aus Q1 wird mit einem höheren Steuersatz belastet weil das T-KUG den Progressionsvorbehalt auslöst. Lass das von einem Steuerberater oder über ELSTER prüfen.

Was ist mit Sozialversicherungsbeiträgen?

In der Transfergesellschaft bist du weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung laufen weiter. Die Beiträge werden auf Basis des fiktiven Entgelts berechnet – mindestens auf Basis von 80 % deines letzten Bruttogehalts.

Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber dem direkten Bezug von Arbeitslosengeld: Die Zeit in der Transfergesellschaft zählt als vollwertige Beschäftigungszeit für die Rentenversicherung.

Was passiert wenn du vorzeitig ausscheidest?

Findest du während der Transfergesellschaft einen neuen Job, endet dein Vertrag und das T-KUG stoppt. Prüfe deinen Sozialplan: Manche sehen eine Abgangsprämie vor wenn du vorzeitig eine neue Stelle antritts – das kann sich lohnen.

Häufige Fragen zum Gehalt in der Transfergesellschaft

Wie viel Prozent des Gehalts bekommt man in der Transfergesellschaft?

Gesetzlich mindestens 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kind) des pauschalierten Nettoentgelts als T-KUG. Mit Aufstockung durch den Arbeitgeber – die im Sozialplan geregelt ist – oft 70–80 % des letzten Nettogehalts.

Ist das T-KUG steuerpflichtig?

T-KUG ist selbst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte im selben Jahr. Eine Steuererklärung ist bei T-KUG-Bezug Pflicht.

Bekommt man Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in der Transfergesellschaft?

Keinen gesetzlichen Anspruch – aber manche Sozialpläne regeln Sonderzahlungen. Lies deinen Sozialplan oder frag den Betriebsrat.

Zählt die Transfergesellschaft für die Rente?

Ja – du bist weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Rentenbeiträge werden auf Basis von mindestens 80 % deines letzten Bruttogehalts gezahlt. Die Zeit zählt vollwertig für die Rente.

Was passiert mit dem Gehalt wenn ich einen neuen Job finde?

T-KUG und Aufstockung enden mit dem Austritt aus der Transfergesellschaft. Prüfe ob dein Sozialplan eine Abgangsprämie für vorzeitigen Austritt vorsieht.

Rechtsgrundlagen

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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