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Wie viel Transferkurzarbeitergeld bekommst du konkret? Gib dein Bruttogehalt ein – der Rechner zeigt dir sofort dein T-KUG, inklusive typischer Arbeitgeber-Aufstockung. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Näherungswert nach § 111 SGB III, Steuerklasse I/IV. Für verbindliche Zahlen: Transfergesellschaft oder Bundesagentur für Arbeit befragen.
Das Transferkurzarbeitergeld wird nicht auf dein tatsächliches Nettogehalt berechnet – sondern auf ein pauschaliertes Nettoentgelt, das die Bundesagentur für Arbeit anhand von Tabellen ermittelt. Diese Tabellen berücksichtigen dein Bruttogehalt und deine Steuerklasse, vereinfachen aber die Berechnung gegenüber dem echten Nettogehalt.
Der Rechner oben arbeitet mit Näherungswerten auf Basis von Steuerklasse I/IV – die häufigste Kombination. Wer in Steuerklasse III ist, bekommt etwas mehr; wer in V ist, etwas weniger.
| Brutto | T-KUG 60 % ohne Kinder |
T-KUG 67 % mit Kind |
Aufstockung 75 % typisch Sozialplan |
Aufstockung 80 % großzügig |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | ca. 702 € | ca. 784 € | ca. 878 € | ca. 936 € |
| 2.000 € | ca. 888 € | ca. 992 € | ca. 1.110 € | ca. 1.184 € |
| 2.500 € | ca. 1.065 € | ca. 1.189 € | ca. 1.313 € | ca. 1.420 € |
| 3.000 € | ca. 1.224 € | ca. 1.367 € | ca. 1.530 € | ca. 1.632 € |
| 4.000 € | ca. 1.560 € | ca. 1.742 € | ca. 1.950 € | ca. 2.080 € |
| 5.000 € | ca. 1.890 € | ca. 2.110 € | ca. 2.363 € | ca. 2.520 € |
| 6.000 € | ca. 2.196 € | ca. 2.452 € | ca. 2.745 € | ca. 2.928 € |
Drei Faktoren bestimmen dein konkretes Transferkurzarbeitergeld:
Das Transferkurzarbeitergeld basiert auf dem pauschalierten Nettoentgelt – ein vereinfachter Wert den die Bundesagentur für Arbeit berechnet. Dieser liegt meist etwas unter dem echten Nettogehalt. Die meisten Arbeitgeber stocken deshalb im Sozialplan auf 70–80 % auf.
Das T-KUG selbst ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht rechnerisch deinen Steuersatz für andere Einkünfte im selben Jahr. Wenn du im Jahr des Wechsels noch mehrere Monate reguläres Gehalt bezogen hast, kann das zu einer Steuernachzahlung führen.
Du bekommst etwas mehr T-KUG als der Rechner anzeigt – weil das pauschalierte Nettoentgelt in Steuerklasse III höher ist. Deine Transfergesellschaft berechnet den genauen Wert anhand der offiziellen BA-Tabellen.
Ja. Die Zeit in der Transfergesellschaft gilt als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und zählt für die ALG-I-Anwartschaft. Das hat keinen negativen Einfluss auf die Höhe deines späteren Arbeitslosengeldes.
Nein. Die 60 % (bzw. 67 % mit Kind) sind gesetzlich garantiert und werden von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Arbeitgeber können nur aufstocken – nicht kürzen.
Einmal im Monat – aktuelle Infos zu Transfergesellschaft und Förderung. Kostenlos.
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