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Du willst dich selbstständig machen – aber die Beratung kostet Geld? Mit dem AVGS nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 SGB III finanziert die Agentur für Arbeit deine Existenzgründungsberatung. Wie das funktioniert, was gefördert wird und wie du vorgehst: hier alles erklärt.
Viele Menschen die ihren Job verlieren denken über eine Selbstständigkeit nach – aber schrecken vor den Beratungskosten zurück. Was kaum jemand weiß: Der AVGS kann genau dafür genutzt werden. Du bekommst professionelle Gründungsberatung – vollständig auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit.
Der AVGS nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 SGB III finanziert Beratungsleistungen zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Konkret bedeutet das:
Formuliere deine Geschäftsidee schriftlich – auch grob. Die Agentur für Arbeit will sehen dass du ernsthaft planst. Ein halbe Seite reicht für den ersten Termin.
Sprich bei deinem nächsten Termin explizit an dass du dich selbstständig machen willst und einen AVGS für Existenzgründungsberatung nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 möchtest. Bring deine Idee schriftlich mit.
Nicht jeder Unternehmensberater ist für den AVGS zugelassen. Suche gezielt nach Anbietern mit AZAV-Zertifizierung für diese Maßnahmeart – über KURSNET oder Google. Zeig dem Berater deinen Gutschein bevor du buchst.
Du arbeitest mit dem Berater an deinem Businessplan, deiner Finanzierung und deiner Strategie. Die Sitzungen finden meist wöchentlich statt – online oder vor Ort.
Wenn du nach der Beratung gründest und noch ALG-I-Anspruch hast: Beantrage den Gründungszuschuss. Er sichert dir in den ersten Monaten der Selbstständigkeit ein Einkommen.
AVGS und Gründungszuschuss (GZ) sind zwei verschiedene Instrumente die sich ideal ergänzen:
Wichtig: Den Gründungszuschuss kannst du nur beantragen solange du noch ALG-I-Anspruch hast. Plane den Zeitpunkt der Gründung deshalb sorgfältig.
Der AVGS übernimmt die Beratungskosten vollständig – bis zur genehmigten Förderhöhe. Typische Sätze für Existenzgründungsberatung liegen bei 80–150 € pro Stunde, ein vollständiges Beratungspaket bei 1.500–3.000 €. Du zahlst keinen Eigenanteil.
Die maximale Förderhöhe steht auf deinem Gutschein. Wenn der Berater teurer ist als der Gutschein abdeckt, musst du die Differenz selbst tragen – also vorher klären.
Ja – der AVGS nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 SGB III ist speziell für die Vorbereitung einer Selbstständigkeit vorgesehen. Du brauchst einen AZAV-zertifizierten Berater und musst arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.
Nein – aber du solltest eine konkrete Idee oder zumindest ein ernsthaftes Interesse nachweisen können. Die Beratung hilft dir die Idee zu entwickeln und zu prüfen. Komplett vage Angaben reichen der Agentur für Arbeit oft nicht für die Ausstellung des Gutscheins.
Ja – und das ist sogar der empfohlene Weg. AVGS für die Beratung vor der Gründung, Gründungszuschuss für die erste Zeit nach der Gründung. Beide können nacheinander genutzt werden.
Nein – der AVGS ist keine Rückzahlungspflicht. Du bekommst die Beratung gefördert unabhängig davon ob du am Ende tatsächlich gründest. Niemand kann dich zwingen zu gründen.
Die Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein – üblicherweise 3 oder 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme begonnen werden. Eine Verlängerung ist in Einzelfällen möglich.
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