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AVGS für Selbstständigkeit – Existenzgründung kostenlos beraten lassen

Du willst dich selbstständig machen – aber die Beratung kostet Geld? Mit dem AVGS nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 SGB III finanziert die Agentur für Arbeit deine Existenzgründungsberatung. Wie das funktioniert, was gefördert wird und wie du vorgehst: hier alles erklärt.

Viele Menschen die ihren Job verlieren denken über eine Selbstständigkeit nach – aber schrecken vor den Beratungskosten zurück. Was kaum jemand weiß: Der AVGS kann genau dafür genutzt werden. Du bekommst professionelle Gründungsberatung – vollständig auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit.

Was wird mit dem AVGS für Existenzgründung gefördert?

Der AVGS nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 SGB III finanziert Beratungsleistungen zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Konkret bedeutet das:

Was nicht gefördert wird: Sachkosten für die Gründung selbst (Büroausstattung, Software, Webseite), gewerbliche Dienstleistungen oder laufende Betriebskosten. Der AVGS gilt ausschließlich für Beratung – nicht für die Umsetzung.

Voraussetzungen – wer hat Anspruch?

Wichtig: Nicht jede Agentur für Arbeit stellt den AVGS für Existenzgründungsberatung ohne Weiteres aus. Du musst aktiv danach fragen – und deine Gründungsabsicht überzeugend begründen. Ein konkreter erster Businessplan-Entwurf hilft.

Schritt für Schritt: So nutzt du den AVGS für die Gründung

1

Gründungsidee konkretisieren

Formuliere deine Geschäftsidee schriftlich – auch grob. Die Agentur für Arbeit will sehen dass du ernsthaft planst. Ein halbe Seite reicht für den ersten Termin.

2

AVGS bei der Agentur beantragen

Sprich bei deinem nächsten Termin explizit an dass du dich selbstständig machen willst und einen AVGS für Existenzgründungsberatung nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 möchtest. Bring deine Idee schriftlich mit.

3

AZAV-zertifizierten Gründungsberater suchen

Nicht jeder Unternehmensberater ist für den AVGS zugelassen. Suche gezielt nach Anbietern mit AZAV-Zertifizierung für diese Maßnahmeart – über KURSNET oder Google. Zeig dem Berater deinen Gutschein bevor du buchst.

4

Beratung absolvieren

Du arbeitest mit dem Berater an deinem Businessplan, deiner Finanzierung und deiner Strategie. Die Sitzungen finden meist wöchentlich statt – online oder vor Ort.

5

Gründungszuschuss beantragen

Wenn du nach der Beratung gründest und noch ALG-I-Anspruch hast: Beantrage den Gründungszuschuss. Er sichert dir in den ersten Monaten der Selbstständigkeit ein Einkommen.

AVGS und Gründungszuschuss – so kombinierst du beides

AVGS und Gründungszuschuss (GZ) sind zwei verschiedene Instrumente die sich ideal ergänzen:

Wichtig: Den Gründungszuschuss kannst du nur beantragen solange du noch ALG-I-Anspruch hast. Plane den Zeitpunkt der Gründung deshalb sorgfältig.

Tipp: Lass dir vom Berater helfen den Gründungszuschuss-Antrag vorzubereiten. Die Agentur für Arbeit verlangt eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK oder Steuerberater) zur Tragfähigkeit deines Businessplans. Ein guter AVGS-Berater weiß wie das geht.

Was kostet die Beratung – und was zahlt der AVGS?

Der AVGS übernimmt die Beratungskosten vollständig – bis zur genehmigten Förderhöhe. Typische Sätze für Existenzgründungsberatung liegen bei 80–150 € pro Stunde, ein vollständiges Beratungspaket bei 1.500–3.000 €. Du zahlst keinen Eigenanteil.

Die maximale Förderhöhe steht auf deinem Gutschein. Wenn der Berater teurer ist als der Gutschein abdeckt, musst du die Differenz selbst tragen – also vorher klären.

Häufige Fragen zum AVGS für Selbstständigkeit

Kann ich den AVGS für die Selbstständigkeit nutzen?

Ja – der AVGS nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 SGB III ist speziell für die Vorbereitung einer Selbstständigkeit vorgesehen. Du brauchst einen AZAV-zertifizierten Berater und musst arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.

Muss ich schon eine fertige Geschäftsidee haben?

Nein – aber du solltest eine konkrete Idee oder zumindest ein ernsthaftes Interesse nachweisen können. Die Beratung hilft dir die Idee zu entwickeln und zu prüfen. Komplett vage Angaben reichen der Agentur für Arbeit oft nicht für die Ausstellung des Gutscheins.

Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?

Ja – und das ist sogar der empfohlene Weg. AVGS für die Beratung vor der Gründung, Gründungszuschuss für die erste Zeit nach der Gründung. Beide können nacheinander genutzt werden.

Was wenn meine Gründung scheitert – muss ich den AVGS zurückzahlen?

Nein – der AVGS ist keine Rückzahlungspflicht. Du bekommst die Beratung gefördert unabhängig davon ob du am Ende tatsächlich gründest. Niemand kann dich zwingen zu gründen.

Wie lange gilt der AVGS für Existenzgründungsberatung?

Die Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein – üblicherweise 3 oder 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme begonnen werden. Eine Verlängerung ist in Einzelfällen möglich.

Rechtsgrundlagen

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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