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AVGS bei Kündigung – so beantragst du den Gutschein noch vor der Arbeitslosigkeit

Du hast eine Kündigung erhalten? Den AVGS kannst du bereits jetzt beantragen – noch während dein Arbeitsverhältnis läuft. Die meisten wissen das nicht. Wir erklären wer Anspruch hat, wie es geht und worauf du achten musst.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gilt in vielen Köpfen als Leistung für Arbeitslose. Das ist falsch. Wer eine Kündigung erhalten hat und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet hat, kann den AVGS in vielen Fällen sofort beantragen – auch wenn das bisherige Arbeitsverhältnis noch läuft.

Das Wichtigste vorab

Meld dich spätestens 3 Monate vor Vertragsende als arbeitsuchend – nicht als arbeitslos. Das ist der entscheidende Schritt um den AVGS frühzeitig zu bekommen und die Sperrzeit zu vermeiden.

Wer bekommt den AVGS bei Kündigung?

Die Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Ein AVGS kann beantragt werden von:

Kein Rechtsanspruch: Der AVGS ist eine Kann-Leistung nach § 45 SGB III – dein Arbeitsvermittler entscheidet individuell. Je konkreter du deinen Bedarf begründest und je früher du dich meldest, desto besser stehen die Chancen.

Wer bekommt den AVGS bei Kündigung eher nicht?

Schritt für Schritt: AVGS bei Kündigung beantragen

1
Sofort arbeitsuchend melden

Nicht arbeitslos – arbeitsuchend. Das ist ein Unterschied. Nach § 38 SGB III bist du verpflichtet dich spätestens 3 Monate vor Vertragsende zu melden. Früher ist besser. Online unter arbeitsagentur.de möglich.

2
Erstgespräch beim Arbeitsvermittler

Im Profiling-Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler sprichst du den AVGS aktiv an. Er wird nicht automatisch angeboten – du musst konkret fragen. Formulierung: „Ich bin an einem Coaching-Angebot nach § 45 SGB III interessiert."

3
AZAV-Anbieter vorab recherchieren

Wenn du mit einem konkreten Angebot eines AZAV-zertifizierten Anbieters ins Gespräch gehst, steigen deine Chancen erheblich. Das zeigt Initiative – und erleichtert dem Vermittler die Entscheidung. Hol dir ein schriftliches Angebot vor dem Termin.

4
Bewilligungsbescheid abwarten

Nach Bewilligung bekommst du einen schriftlichen Bescheid. Erst dann darfst du die Maßnahme starten – wer vorher beginnt, verliert den Anspruch auf Kostenübernahme.

5
Gutschein einlösen – Frist beachten

Der AVGS ist in der Regel 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist musst du ihn beim Anbieter einlösen. Verlängerung ist möglich – muss aber vor Ablauf beim Arbeitsvermittler beantragt werden.

AVGS bei Kündigung vs. nach Arbeitslosigkeit

Situation AVGS möglich? Was du brauchst
Kündigung erhalten, noch beschäftigt ✓ Ja Arbeitsuchend-Meldung bei der Agentur für Arbeit
Aufhebungsvertrag unterschrieben ✓ Ja (oft) Arbeitsuchend-Meldung + kein Sperrzeitrisiko prüfen
In Transfergesellschaft (T-KUG-Bezug) ✓ Ja Meldung beim Jobcenter / Agentur, Beratung anfragen
Befristeter Vertrag läuft aus ✓ Ja 3 Monate vor Ende melden
Bereits arbeitslos gemeldet ✓ Ja Standard-Weg über Jobcenter / Agentur
Selbstständig oder Beamter ✗ Nein Kein Anspruch nach § 45 SGB III

Was wird mit dem AVGS bei Kündigung gefördert?

Nach einer Kündigung kommen vor allem folgende Maßnahmen in Frage:

Tipp für das Gespräch: Erkläre deinem Arbeitsvermittler konkret was du mit dem Coaching erreichen willst. „Ich möchte meine Bewerbungsunterlagen professionell aufbereiten und mich auf Vorstellungsgespräche vorbereiten" ist überzeugender als „Ich brauche ein Coaching."

Aufhebungsvertrag und AVGS – worauf musst du achten?

Beim Aufhebungsvertrag ist Vorsicht geboten: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Das berührt den AVGS zwar nicht direkt – aber wer kurz nach dem Aufhebungsvertrag den AVGS beantragt, sollte sicherstellen dass er sich korrekt arbeitsuchend gemeldet hat und keine Fristen versäumt hat.

Wichtig: Den AVGS kannst du auch während einer Sperrzeit beantragen und nutzen – die Sperrzeit betrifft nur das Arbeitslosengeld, nicht den AVGS selbst. Lass dich dazu von deiner Agentur für Arbeit beraten.

Häufige Fragen – AVGS bei Kündigung

Kann ich den AVGS beantragen bevor ich arbeitslos bin?

Ja – das ist sogar der empfohlene Weg. Nach § 38 SGB III sollst du dich spätestens 3 Monate vor Vertragsende arbeitsuchend melden. Ab diesem Zeitpunkt kannst du beim Erstgespräch mit deinem Arbeitsvermittler den AVGS aktiv beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitsuchend?

Arbeitsuchend bedeutet: Du bist noch beschäftigt, weißt aber dass dein Job endet. Arbeitslos bedeutet: Dein Arbeitsverhältnis ist bereits beendet und du beziehst ALG I. Der AVGS ist für beide Gruppen möglich – aber früher melden ist besser.

Was passiert wenn ich den AVGS nicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses bekomme?

Kein Problem – du kannst ihn auch danach beantragen. Aber: Wer sich früh meldet und früh einen AVGS bekommt, kann das Coaching nutzen während er noch ein Gehalt hat. Das ist entspannter als unter Druck während der Arbeitslosigkeit.

Wie lange ist der AVGS gültig?

In der Regel 3 Monate ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Zeit musst du ihn bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter einlösen. Verlängerung ist möglich – muss aber rechtzeitig vor Ablauf beim Arbeitsvermittler beantragt werden.

Kann ich mir den Coaching-Anbieter selbst aussuchen?

Ja – das ist ein großer Vorteil des AVGS. Du kannst jeden AZAV-zugelassenen Anbieter wählen der die Vorgaben deines Gutscheins erfüllt. Vergleiche Anbieter und hol dir vorab ein Angebot – das stärkt auch deine Position beim Beantragungsgespräch.

Kostet mich das AVGS-Coaching etwas?

Nein – die Kosten werden vollständig von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen. Voraussetzung ist dass der Bewilligungsbescheid vorliegt bevor du mit der Maßnahme beginnst. Wer vorher startet verliert den Anspruch.

Rechtsgrundlagen

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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