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KI-Qualifizierung in der Transfergesellschaft – so wird dein Kurs finanziert

Die Transfergesellschaft ist nicht nur Überbrückung – sie ist die beste Zeit, um in KI-Skills zu investieren. Wer das TG-Qualifizierungsbudget nach § 110 SGB III gezielt nutzt, kann einen KI-Kurs vollständig auf Kosten des Arbeitgebers absolvieren. Was möglich ist und wie du es beantragst.

Auf einen Blick

Welcher Weg für dich der richtige ist – Schritt für Schritt. ↓

KI-Weiterbildung – Themen

Warum die Transfergesellschaft die beste Zeit für KI ist

In der Transfergesellschaft hast du etwas, das viele unterschätzen: bezahlte Zeit und ein Qualifizierungsbudget. Während das Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) dein Einkommen sichert (§ 111 SGB III), kannst du gleichzeitig eine geförderte Weiterbildung absolvieren.

KI-Qualifizierung ist dabei besonders sinnvoll: Der Arbeitsmarkt verändert sich schnell, und KI-Kenntnisse erhöhen die Chancen auf eine neue Stelle branchenübergreifend. Wer die TG aktiv nutzt, geht mit einem konkreten, nachweisbaren Skill in die Jobsuche – das ist der Unterschied zu jemandem, der einfach wartet.

Alleinstellungsmerkmal: Das Thema „KI-Weiterbildung in der Transfergesellschaft" wird von keinem anderen unabhängigen Anbieter neutral aufbereitet. Alle anderen sind Kursanbieter mit Eigeninteresse. transfermonitor.de erklärt Förderrecht – ohne Empfehlung für einzelne Kurse.

Die 3 Wege zur Finanzierung deines KI-Kurses

Es gibt drei realistische Wege, um einen KI-Kurs während der Transfergesellschaft bezahlt zu bekommen. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus – in vielen Fällen lassen sich zwei davon kombinieren.

  1. TG-interne Qualifizierung (§ 110 SGB III) – vom Arbeitgeber oder TG-Träger finanziert
  2. AVGS (§ 45 SGB III) – von der Agentur für Arbeit, wenn du arbeitssuchend gemeldet bist
  3. Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) – ebenfalls von der AA, in der TG seltener, aber möglich

Weg 1: TG-interne Qualifizierung nach § 110 SGB III

Jede Transfergesellschaft hat ein Qualifizierungsbudget, das aus dem Sozialplan oder einer Einzelvereinbarung mit dem Arbeitgeber gespeist wird. Es ist dazu da, TG-Teilnehmer weiterzuqualifizieren – genau für den nächsten Job.

Was du wissen musst:

Tipp: Geh vorbereitet ins Gespräch mit deinem TG-Berater. Such dir vorab einen AZAV-zertifizierten KI-Kurs heraus und frage konkret: „Kann ich diesen Kurs über das Qualifizierungsbudget finanzieren?" Das ist produktiver als ein allgemeines Gespräch über Weiterbildungsmöglichkeiten.

Weg 2: AVGS in der Transfergesellschaft beantragen

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS nach § 45 SGB III) ist das zweite starke Instrument. Die Agentur für Arbeit stellt ihn aus – für Coaching, Bewerbungsunterstützung oder Aktivierungsmaßnahmen. KI-Kurse können darunter fallen, wenn sie auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt einzahlen.

Voraussetzung für den AVGS in der TG: Du musst bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein (§ 38 SGB III). Das ist Pflicht für TG-Teilnehmer – idealerweise 3 Monate vor dem geplanten TG-Ende.

Wichtig: Der AVGS hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Starte den Kurs innerhalb dieser Frist – rückwirkende Förderung ist auch beim AVGS ausgeschlossen. Mehr zum AVGS: AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erklärt.

Weg 3: Bildungsgutschein während der TG

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist in der Transfergesellschaft seltener, aber möglich. Er richtet sich an arbeitslose oder arbeitssuchende Personen – und als TG-Teilnehmer bist du arbeitssuchend gemeldet.

In der Praxis hängt es vom Ermessen des Arbeitsvermittlers ab: Sieht die Agentur für Arbeit die KI-Weiterbildung als notwendig an, um deine Eingliederungschancen zu verbessern, kann sie den Gutschein ausstellen. Sprich das Thema beim nächsten Termin aktiv an.

Mehr zur Funktionsweise des Bildungsgutscheins: KI-Kurs mit Bildungsgutschein finanzieren.

AZAV-Pflicht: Was du beim Kursanbieter prüfen musst

Egal über welchen Weg du deinen KI-Kurs finanzierst – AZAV ist immer Pflicht. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§ 178 SGB III) schreibt vor, dass sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme zertifiziert sein müssen.

So erkennst du AZAV-zertifizierte Anbieter:

Mehr zur Qualifizierung in der TG allgemein: Qualifizierung in der Transfergesellschaft – alle Möglichkeiten.

Schritt für Schritt: KI-Kurs in der Transfergesellschaft beantragen

1
Frühzeitig arbeitssuchend melden

Melde dich bei der Agentur für Arbeit spätestens 3 Monate vor dem geplanten TG-Ende als arbeitssuchend (§ 38 SGB III). Das ist Pflicht – und öffnet gleichzeitig den Zugang zu AVGS und Bildungsgutschein.

2
TG-Berater auf Qualifizierungsbudget ansprechen

Frag deinen TG-Berater konkret: „Wie hoch ist mein Qualifizierungsbudget nach § 110 SGB III und kann ich damit einen KI-Kurs finanzieren?" Viele TG-Teilnehmer wissen nicht, dass dieses Budget existiert – oder nutzen es nicht.

3
AZAV-zertifizierten KI-Kurs auswählen

Such dir einen KI-Kurs heraus, dessen Anbieter nach AZAV zertifiziert ist. Komm mit einem konkreten Angebot ins Gespräch – das macht die Beantragung deutlich schneller und unkomplizierter.

4
AVGS bei der Agentur für Arbeit beantragen

Reicht das TG-Budget nicht oder soll der Kurs über die AA laufen, beantrage den AVGS (§ 45 SGB III) im nächsten Termin bei deinem Arbeitsvermittler. Erkläre konkret, welchen KI-Kurs du anstrebst und warum er deine Eingliederungschancen verbessert.

5
Kurs rechtzeitig starten

Starte den Kurs innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins oder noch während der TG-Laufzeit. Rückwirkende Förderung ist in keinem der drei Wege möglich. Je früher du startest, desto mehr Zeit bleibt für die eigentliche Qualifizierung.

Häufige Fragen (FAQ)

Zahlt die Transfergesellschaft meinen KI-Kurs?
Das hängt von der konkreten TG und dem vereinbarten Qualifizierungsbudget ab. Transfergesellschaften können Qualifizierungsmaßnahmen nach § 110 SGB III finanzieren – das Budget wird im Sozialplan oder Einzelvertrag festgelegt. Frag deinen TG-Berater direkt, wie hoch dein persönliches Qualifizierungsbudget ist und ob KI-Kurse darüber abgedeckt werden.
Kann ich in der Transfergesellschaft einen AVGS bekommen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. TG-Teilnehmer sind verpflichtet, sich frühzeitig als arbeitssuchend zu melden (§ 38 SGB III). Als arbeitssuchend gemeldete Person kannst du bei der Agentur für Arbeit einen AVGS (§ 45 SGB III) beantragen. KI-Kurse sind förderfähig, wenn der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
Kann ich in der Transfergesellschaft einen Bildungsgutschein beantragen?
Das ist möglich, wenn du als arbeitssuchend gemeldet bist und die Agentur für Arbeit die Weiterbildung für notwendig hält. In der Praxis ist der Bildungsgutschein während der TG weniger verbreitet als der AVGS, da TG-Teilnehmer noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Es lohnt sich, das Thema im Gespräch mit dem Arbeitsvermittler anzusprechen.
Muss der KI-Kurs AZAV-zertifiziert sein?
Ja – für alle staatlich geförderten Maßnahmen (AVGS, Bildungsgutschein) ist die AZAV-Zertifizierung des Anbieters und der Maßnahme nach § 178 SGB III Pflicht. Bei TG-intern finanzierten Kursen aus dem § 110 SGB III-Budget ist AZAV ebenfalls die Regel, da Transfergesellschaften in der Regel nur zertifizierte Maßnahmen akzeptieren.
Was ist der Unterschied zwischen TG-Qualifizierung und AVGS?
Die TG-interne Qualifizierung (§ 110 SGB III) wird vom ehemaligen Arbeitgeber oder dem TG-Träger finanziert und ist vertraglich im Sozialplan geregelt. Der AVGS (§ 45 SGB III) kommt von der Agentur für Arbeit und setzt voraus, dass du als arbeitssuchend gemeldet bist. Beide können sich ergänzen: Das TG-Budget deckt den Kurs, der AVGS ergänzt zum Beispiel Coaching für die Jobsuche.
Was passiert mit meinem T-KUG während einer KI-Weiterbildung?
Transferkurzarbeitergeld (T-KUG nach § 111 SGB III) läuft während einer Qualifizierungsmaßnahme in der Transfergesellschaft in der Regel weiter. Die Weiterbildung ist Bestandteil der TG-Maßnahme. Kläre die genaue Regelung mit deinem TG-Berater, da die Konditionen je nach TG-Vertrag variieren können.
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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →