Fristlose Kündigung – wann sie wirksam ist und was du tun kannst

Eine fristlose Kündigung trifft wie ein Blitz. Aber sie ist längst nicht immer rechtmäßig – und viel öfter anfechtbar als die meisten denken. Was du jetzt sofort wissen musst, steht hier.

Fristlose Kündigung bedeutet: Das Arbeitsverhältnis endet sofort – ohne Kündigungsfrist, ohne Aufzahlung. Für Arbeitgeber ist das die schärfste Waffe im Arbeitsrecht. Aber sie hat enge Grenzen.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Die fristlose Kündigung – fachlich „außerordentliche Kündigung" – beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Es gibt keine Kündigungsfrist, keine Übergangzeit. Der letzte Arbeitstag ist der Tag des Zugangs der Kündigung.

Rechtsgrundlage ist § 626 BGB. Danach ist eine fristlose Kündigung nur zulässig wenn ein „wichtiger Grund" vorliegt – und wenn es dem Arbeitgeber unzumutbar ist die Kündigungsfrist einzuhalten.

Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?

Klassische Gründe – oft wirksam

  • Diebstahl oder Unterschlagung
  • Arbeitszeitbetrug (gefälschte Stundenzettel)
  • Schwere Beleidigung oder tätliche Angriffe
  • Sexuelle Belästigung
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen
  • Schwerwiegende Pflichtverletzung nach Abmahnung

Grenzfälle – oft nicht wirksam

  • Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
  • Einmalige Unpünktlichkeit
  • Krankmeldung ohne Attest (einmalig)
  • Leichte Beleidigung ohne Vorgeschichte
  • Bagatelleigentum (z.B. Brötchen aus Kantine)
  • Schlechtleistung ohne vorherige Abmahnung
Grundregel: Vor einer fristlosen Kündigung ist in den meisten Fällen eine Abmahnung erforderlich – außer bei so schwerwiegenden Verstößen dass eine zweite Chance von vornherein ausscheidet. Fehlt die Abmahnung kann die fristlose Kündigung unwirksam sein.

Die 2-Wochen-Frist – das vergessen viele Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss die fristlose Kündigung innerhalb von 2 Wochen aussprechen nachdem er vom Kündigungsgrund erfahren hat. Verpasst er diese Frist ist die fristlose Kündigung unwirksam – egal wie schwer der Vorwurf ist.

Merke: Die 2-Wochen-Frist gilt für den Arbeitgeber, nicht für dich. Aber auch du hast nach Erhalt der Kündigung nur 3 Wochen Zeit um Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach ist die Kündigung auch dann wirksam wenn sie rechtswidrig war.

Kann der Arbeitnehmer auch fristlos kündigen?

Ja – auch als Arbeitnehmer kannst du fristlos kündigen wenn dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Typische Gründe:

Vorsicht Sperrzeit: Wenn du selbst fristlos kündigst riskierst du eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das gilt auch wenn du gute Gründe hattest – außer du kannst nachweisen dass dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wirklich unzumutbar war. Mehr dazu: Sperrzeit ALG I.

Fristlose Kündigung und Arbeitslosengeld

Wurdest du fristlos gekündigt droht ebenfalls eine Sperrzeit – wenn die Bundesagentur für Arbeit zu dem Schluss kommt dass du durch dein Verhalten zur Kündigung beigetragen hast. Das ist aber kein Automatismus.

Wenn du die fristlose Kündigung anfichst und das Verfahren gewinnst oder mit einem Vergleich endet entfällt die Sperrzeit in der Regel. Alles zum Arbeitslosengeld nach Kündigung.

Fristlose Kündigung anfechten – so gehst du vor

  1. Ruhig bleiben – Nicht sofort unterschreiben oder bestätigen.
  2. Datum prüfen – Wann genau wurde die Kündigung zugestellt? Die 3-Wochen-Frist läuft ab diesem Tag.
  3. Betriebsrat informieren – Falls vorhanden: sofort. Der Betriebsrat hat Widerspruchsrechte.
  4. Arbeitssuchend melden – Spätestens am nächsten Werktag bei der Agentur für Arbeit.
  5. Kündigungsschutzklage prüfen – Innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht. Kostet in erster Instanz keine Anwaltsgebühren für den Kläger wenn du eine Rechtsschutzversicherung oder PKH beantragst.
Wichtig zu wissen: Die meisten Kündigungsschutzverfahren – auch bei fristloser Kündigung – enden nicht mit einem Urteil sondern mit einem Vergleich. Das Ergebnis: Eine Abfindung und ein ordentliches Arbeitszeugnis. Klagen lohnt sich also öfter als man denkt.

Häufige Fragen zur fristlosen Kündigung

Darf der Arbeitgeber auch während der Probezeit fristlos kündigen?

Ja – aber auch in der Probezeit gelten die gleichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung. Es braucht einen wichtigen Grund. Die reguläre Probezeit-Kündigung mit 2 Wochen Frist ist etwas anderes.

Was passiert mit meinem Gehalt wenn ich fristlos gekündigt werde?

Du hast Anspruch auf Lohn bis zum Tag der Kündigung. Darüber hinaus: Wenn du die fristlose Kündigung anfichst und das Gericht feststellt sie war unwirksam bekommst du auch das Gehalt für die Zwischenzeit nachgezahlt – das sogenannte Annahmeverzugslohn.

Kann ich fristlos kündigen wegen Mobbing?

Grundsätzlich ja – aber die Hürden sind hoch. Du musst das Mobbing dokumentieren und dem Arbeitgeber in der Regel erst die Chance geben es abzustellen. Außerdem droht die Sperrzeit beim ALG I. Lass dich vorher beraten.

Muss ich eine fristlose Kündigung schriftlich erhalten?

Ja – nach § 623 BGB muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche fristlose Kündigung ist unwirksam – auch wenn dein Chef sie lautstark ausspricht.

Was ist der Unterschied zwischen fristloser und außerordentlicher Kündigung?

Das ist das gleiche. Die umgangssprachliche „fristlose Kündigung" ist juristisch die „außerordentliche Kündigung" nach § 626 BGB. Beide Begriffe meinen das sofortige Ende des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

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