Gekündigt – und jetzt? Wann das Arbeitslosengeld fließt, wie viel du bekommst und was dich bremsen kann, erfährst du hier. Klar erklärt, ohne Amtsdeutsch.
Job weg – und wie geht es jetzt weiter? Eine der drängendsten Fragen ist: Wann kommt das erste Arbeitslosengeld und wie viel ist es?
Die Antwort hängt von mehreren Dingen ab – vor allem davon wie du deinen Job verloren hast.
Arbeitslosengeld I bekommst du wenn du drei Voraussetzungen erfüllst:
Du hast in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.
Du hast dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Du hast dich mindestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend gemeldet – sonst droht eine Sperrzeit von 1 Woche.
Du bist bereit und in der Lage eine neue Beschäftigung aufzunehmen – mindestens 15 Stunden pro Woche.
Grundlage ist das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Daraus wird ein fiktives Nettoentgelt berechnet – und davon bekommst du 60 oder 67 Prozent.
Wenn dir betriebsbedingt oder personenbedingt gekündigt wurde gibt es keine Sperrzeit – du bekommst ALG I direkt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Voraussetzung: Du hast dich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.
Du solltest dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden – nicht früher, nicht später. Zu früh melden geht nicht, zu spät kostet dich eine Woche Sperrzeit pro Versäumnis.
Nur wenn du die Anwartschaftszeit von 12 Monaten in den letzten 2 Jahren erfüllt hast – also aus früheren Jobs. Wer seinen ersten Job nach kurzer Probezeit verliert hat in der Regel keinen ALG-I-Anspruch.
Dann bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse – in gleicher Höhe wie dein ALG I. Der ALG-I-Anspruch ruht während der Krankheit und läuft danach weiter.
Ja – wenn dein ALG I nicht zum Leben reicht kannst du aufstockendes Bürgergeld beantragen. Das wird geprüft und individuell berechnet.
ALG I ist eine Versicherungsleistung – du hast eingezahlt und bekommst es zurück. Bürgergeld (früher ALG II) ist eine Grundsicherung – bedürftigkeitsabhängig und ohne Voraussetzung von Einzahlungen.
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