Betriebsbedingte Kündigung – was du jetzt wissen musst

Betriebsbedingt gekündigt – das klingt sachlich, trifft aber hart. Was das genau bedeutet, welche Rechte du hast und warum nicht jede betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig ist, erfährst du hier.

Stellenabbau, Umstrukturierung, Insolvenz – der Arbeitgeber kündigt nicht wegen dir, sondern wegen „betrieblicher Erfordernisse". So lautet die offizielle Begründung. Aber was steckt dahinter und was kannst du tun?

Was bedeutet betriebsbedingte Kündigung überhaupt?

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor wenn der Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen streicht. Die Ursache liegt also im Betrieb – nicht in deiner Person oder deinem Verhalten.

Typische Gründe:

Wichtig: Dass dein Arbeitgeber betriebliche Gründe nennt bedeutet nicht automatisch dass die Kündigung auch rechtmäßig ist. Es gibt klare Voraussetzungen die erfüllt sein müssen.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam?

Vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Dringendes betriebliches Erfordernis – Der Arbeitsplatz muss dauerhaft weggefallen sein. Eine vorübergehende Auftragsflaute reicht nicht.
  2. Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit – Der Arbeitgeber muss prüfen ob du auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden könntest – notfalls auch zu schlechteren Konditionen.
  3. Sozialauswahl wurde durchgeführt – Wenn mehrere vergleichbare Arbeitnehmer zur Wahl stehen muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien auswählen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.
  4. Betriebsrat wurde angehört – Wenn es einen Betriebsrat gibt muss er vor der Kündigung angehört werden. Ohne das ist die Kündigung unwirksam.

Die Sozialauswahl – hier machen viele Arbeitgeber Fehler

Die Sozialauswahl ist einer der häufigsten Streitpunkte. Dein Arbeitgeber darf nicht einfach nach Gutdünken entscheiden wer geht – er muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern denjenigen kündigen der sozial am wenigsten schutzbedürftig ist.

Bewertet werden:

Achtung: Wenn du glaubst dass ein Kollege mit weniger Betriebszugehörigkeit und ohne Unterhaltspflichten deinen Job behalten hat während du gehst – das ist ein Hinweis auf eine fehlerhafte Sozialauswahl. Das kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Hast du Anspruch auf Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es bei betriebsbedingter Kündigung nicht automatisch. Aber es gibt zwei Wege:

Weg 1: § 1a KSchG – das Angebot des Arbeitgebers

Dein Arbeitgeber kann dir beim Aussprechen der Kündigung anbieten: Wenn du keine Kündigungsschutzklage einreichst bekommst du eine Abfindung. Die gesetzliche Höhe: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Du musst das Angebot nicht annehmen.

Weg 2: Verhandlung oder Klage

Auch ohne dieses Angebot kannst du klagen und im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung aushandeln. Die meisten Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich – nicht mit einem Urteil. Mehr dazu: Abfindung berechnen.

Tipp: Du hast nach Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit um Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – danach ist die Kündigung wirksam egal ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Was passiert mit deinem Arbeitslosengeld?

Bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es in der Regel keine Sperrzeit beim ALG I. Du bekommst das Arbeitslosengeld direkt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit – vorausgesetzt du hast dich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Mehr dazu: Arbeitslosengeld nach Kündigung.

Transfergesellschaft als Alternative

Bei größeren Stellenabbaumaßnahmen bieten viele Arbeitgeber statt oder zusätzlich zur Abfindung eine Transfergesellschaft an. Das ist kein Trost – das ist eine echte Chance. Du behältst Einnahmen, nutzt die Zeit für Weiterbildung und startest gezielt neu. Alles zur Transfergesellschaft.

Häufige Fragen zur betriebsbedingten Kündigung

Kann ich eine betriebsbedingte Kündigung anfechten?

Ja – und das lohnt sich öfter als viele denken. Du hast 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Die meisten Verfahren enden mit einem Vergleich und einer Abfindung.

Was ist wenn mein Arbeitgeber kurz nach meiner Kündigung jemand neues einstellt?

Das ist ein starkes Indiz dafür dass die betriebsbedingte Kündigung vorgeschoben war. In diesem Fall war die Kündigung möglicherweise unwirksam. Unbedingt rechtlichen Rat einholen.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben statt der Kündigung?

Nein – niemand kann dich zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Oft ist der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber bequemer weil er keine Sozialauswahl treffen muss. Für dich kann er bedeuten: Sperrzeit beim ALG I. Lass dich nicht unter Druck setzen. Mehr dazu: Aufhebungsvertrag.

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung liegt vor wenn dein Arbeitgeber dir kündigt und gleichzeitig einen neuen Vertrag zu schlechteren Bedingungen anbietet – zum Beispiel weniger Gehalt oder andere Aufgaben. Du kannst das Angebot ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und prüfen lassen.

Gilt Kündigungsschutz auch bei kleinen Betrieben?

Nein – das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab 10 Mitarbeitern (Vollzeit) und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. In Kleinbetrieben gelten weniger strenge Regeln. Mehr dazu: Kündigungsschutz.

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