Betriebsbedingt gekündigt – das klingt sachlich, trifft aber hart. Was das genau bedeutet, welche Rechte du hast und warum nicht jede betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig ist, erfährst du hier.
Stellenabbau, Umstrukturierung, Insolvenz – der Arbeitgeber kündigt nicht wegen dir, sondern wegen „betrieblicher Erfordernisse". So lautet die offizielle Begründung. Aber was steckt dahinter und was kannst du tun?
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor wenn der Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen streicht. Die Ursache liegt also im Betrieb – nicht in deiner Person oder deinem Verhalten.
Typische Gründe:
Vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
Die Sozialauswahl ist einer der häufigsten Streitpunkte. Dein Arbeitgeber darf nicht einfach nach Gutdünken entscheiden wer geht – er muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern denjenigen kündigen der sozial am wenigsten schutzbedürftig ist.
Bewertet werden:
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es bei betriebsbedingter Kündigung nicht automatisch. Aber es gibt zwei Wege:
Dein Arbeitgeber kann dir beim Aussprechen der Kündigung anbieten: Wenn du keine Kündigungsschutzklage einreichst bekommst du eine Abfindung. Die gesetzliche Höhe: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Du musst das Angebot nicht annehmen.
Auch ohne dieses Angebot kannst du klagen und im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung aushandeln. Die meisten Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich – nicht mit einem Urteil. Mehr dazu: Abfindung berechnen.
Bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es in der Regel keine Sperrzeit beim ALG I. Du bekommst das Arbeitslosengeld direkt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit – vorausgesetzt du hast dich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.
Mehr dazu: Arbeitslosengeld nach Kündigung.
Bei größeren Stellenabbaumaßnahmen bieten viele Arbeitgeber statt oder zusätzlich zur Abfindung eine Transfergesellschaft an. Das ist kein Trost – das ist eine echte Chance. Du behältst Einnahmen, nutzt die Zeit für Weiterbildung und startest gezielt neu. Alles zur Transfergesellschaft.
Ja – und das lohnt sich öfter als viele denken. Du hast 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Die meisten Verfahren enden mit einem Vergleich und einer Abfindung.
Das ist ein starkes Indiz dafür dass die betriebsbedingte Kündigung vorgeschoben war. In diesem Fall war die Kündigung möglicherweise unwirksam. Unbedingt rechtlichen Rat einholen.
Nein – niemand kann dich zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Oft ist der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber bequemer weil er keine Sozialauswahl treffen muss. Für dich kann er bedeuten: Sperrzeit beim ALG I. Lass dich nicht unter Druck setzen. Mehr dazu: Aufhebungsvertrag.
Eine Änderungskündigung liegt vor wenn dein Arbeitgeber dir kündigt und gleichzeitig einen neuen Vertrag zu schlechteren Bedingungen anbietet – zum Beispiel weniger Gehalt oder andere Aufgaben. Du kannst das Angebot ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und prüfen lassen.
Nein – das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab 10 Mitarbeitern (Vollzeit) und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. In Kleinbetrieben gelten weniger strenge Regeln. Mehr dazu: Kündigungsschutz.
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