Bürgergeld wird Grundsicherung – was ändert sich ab Juli 2026?
Der Bundestag hat am 5. März 2026 beschlossen: Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch die neue Grundsicherung ersetzt. Für rund 5,5 Millionen Menschen treten die Änderungen ab dem 1. Juli 2026 in Kraft. Was das konkret bedeutet – und was sich für dich ändert.
Was hat der Bundestag genau beschlossen?
Das Bürgergeld, das erst 2023 Hartz IV abgelöst hatte, wird in "Grundsicherungsgeld" umbenannt und inhaltlich verschärft. Das Gesetz wurde am 5. März 2026 mit 320 zu 268 Stimmen verabschiedet und tritt nach Zustimmung des Bundesrats schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Die wichtigste Botschaft vorab: Wer sich kooperativ verhält, regelmäßig zum Jobcenter-Termin erscheint und aktiv nach Arbeit sucht, wird kaum einen Unterschied spüren. Die Änderungen treffen vor allem Menschen, die Termine nicht einhalten oder zumutbare Arbeit ablehnen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
📋 Bürgergeld (bis Juni 2026)
- Regelsatz 563 € für Alleinstehende
- 12 Monate Karenzzeit beim Vermögen
- Sanktionen max. 30 % Kürzung
- Weiterbildungsvorrang vor Jobvermittlung
- Großzügige Vermögensfreibeträge
- Wohnkosten in Karenzzeit ohne Obergrenze
- Ukrainische Geflüchtete: Leistungen nach SGB II
🔴 Neue Grundsicherung (ab Juli 2026)
- Regelsatz weiterhin 563 € (keine Erhöhung)
- Karenzzeit beim Vermögen entfällt weitgehend
- Schonvermögen nach Lebensalter gestaffelt
- Sanktionen bis zur vollständigen Streichung
- Vermittlungsvorrang kehrt zurück
- Wohnkosten nur bis fester Obergrenze übernommen
- Ukrainische Geflüchtete: Wechsel ins Asylbewerberleistungsgesetz
Sanktionen: Was droht konkret?
Das ist die größte Änderung. Wer einen Jobcenter-Termin ohne Entschuldigung versäumt, riskiert ab dem zweiten Versäumnis eine Kürzung von 30 Prozent für einen Monat – das sind bei 563 Euro rund 169 Euro weniger. Wer Arbeit oder Weiterbildungsmaßnahmen wiederholt ablehnt, kann den gesamten Regelsatz verlieren, im Extremfall sogar die Mietübernahme.
Wichtig: Die härtesten Sanktionen treffen nur bei wiederholten Verstößen. Einmalige Versäumnisse führen noch nicht zur Vollstreichung.
Wer nach dem Verlassen einer Transfergesellschaft Grundsicherung beantragt, sollte alle Termine lückenlos wahrnehmen und Bewerbungsaktivitäten dokumentieren. Die neuen Sanktionsregeln greifen schneller als bisher.
Vermögen: Die Karenzzeit entfällt weitgehend
Bisher galt in den ersten 12 Monaten eine Schonfrist – Vermögen wurde nicht angerechnet und man musste nicht sofort in eine günstigere Wohnung umziehen. Diese Karenzzeit entfällt ab Juli 2026 weitgehend. Vermögen wird von Beginn an geprüft und muss vorrangig eingesetzt werden. Die Höhe des Schonvermögens wird künftig nach Lebensalter gestaffelt – ältere Bezieher behalten etwas mehr.
Auch bei den Wohnkosten gibt es eine Verschärfung: Unterkunftskosten werden künftig nur noch bis zu einer festen regionalen Obergrenze übernommen – die bisherige Karenzzeit, in der auch höhere Mieten akzeptiert wurden, entfällt.
Ukrainische Geflüchtete: Rechtskreiswechsel
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft ukrainische Geflüchtete: Sie sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten statt nach dem SGB II (Grundsicherung). Das bedeutet in der Regel niedrigere Leistungen und eingeschränkten Zugang zu Arbeitsmarktförderung.
Was bleibt gleich?
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende. Miete und Heizkosten werden weiterhin übernommen. Kranken- und Pflegeversicherung bleibt gesichert. Wer kooperiert, spürt kaum einen Unterschied im Alltag.
Mit dem Vermittlungsvorrang rückt schnelle Jobaufnahme in den Vordergrund – aber Weiterbildung bleibt möglich wenn sie zur Beschäftigungsaufnahme beiträgt. Ein Bildungsgutschein oder AVGS kann die Situation erheblich verbessern – weil du damit aktiv an deiner Vermittlung arbeitest und gleichzeitig qualifizierter wirst.
Was bedeutet das für Menschen in der Transfergesellschaft?
Wer aktuell in einer Transfergesellschaft ist, ist von den Änderungen zunächst nicht direkt betroffen – Transferkurzarbeitergeld läuft weiter wie gewohnt. Relevant wird es beim Übergang: Wer nach Ende der Transfergesellschaft keine neue Stelle hat und Grundsicherung beantragen muss, trifft auf die neuen, schärferen Regeln.
Das unterstreicht einmal mehr warum es sinnvoll ist, die Zeit in der Transfergesellschaft aktiv für Weiterbildung und Bewerbungen zu nutzen – und nicht zu warten bis die Laufzeit endet.
Zeitplan: Wann tritt was in Kraft?
- 5. März 2026: Bundestag beschließt das Gesetz
- Frühjahr 2026: Zustimmung des Bundesrats erwartet
- 1. Juli 2026: Neue Grundsicherung tritt in Kraft
- Ab Juli 2026: Bestehende Bürgergeld-Bezieher werden automatisch überführt
Rechtsgrundlagen
- § 14 SGB II – Grundsatz des Förderns
- § 31 SGB II – Pflichtverletzungen
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