Bildungsgutschein beantragen: Nur noch über die Agentur für Arbeit – nicht mehr beim Jobcenter
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Änderung die viele noch nicht kennen: Bildungsgutscheine werden ausschließlich von der Agentur für Arbeit bewilligt. Wer sich ans Jobcenter wendet, läuft ins Leere – und verliert Zeit.
Was hat sich geändert – und warum?
Früher konnten sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Jobcenter (die für Bürgergeld-Bezieher zuständig sind) Bildungsgutscheine ausstellen. Das hat sich geändert: Seit dem 1. Januar 2025 sind grundsätzlich die Agenturen für Arbeit für Beratung, Bewilligung und Ausstellung von Bildungsgutscheinen zuständig – Jobcenter verweisen seither in der Regel an die Agentur weiter.
Hintergrund ist die Neuorganisation der Förderzuständigkeiten im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes. Ziel war eine einheitlichere Beratungsqualität und klarere Zuständigkeiten. In der Praxis bedeutet das aber: Wer Bürgergeld bezieht und bisher seinen Weiterbildungswunsch mit dem Jobcenter besprochen hat, muss nun zusätzlich einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren.
Viele Bürgergeld-Bezieher wenden sich mit dem Wunsch nach einem Bildungsgutschein an ihr Jobcenter. Das Jobcenter kann den Gutschein seit 2025 aber nicht mehr ausstellen – und schickt zurück zur Agentur. Das kostet oft Wochen. Direkt zur Agentur für Arbeit gehen spart Zeit.
Wer ist wofür zuständig?
Die Trennung ist jetzt klarer als früher:
- Agentur für Arbeit: Bildungsgutschein (FbW), AVGS, Beratung zur Weiterbildungsförderung – für alle, ob arbeitslos oder noch beschäftigt
- Jobcenter: Bürgergeld / neue Grundsicherung, Vermittlung in Arbeit, Eingliederungsmaßnahmen für Bürgergeld-Bezieher
Wer Bürgergeld bezieht, hat also zwei Ansprechpartner: das Jobcenter für die laufenden Leistungen, und die Agentur für Arbeit für den Bildungsgutschein. Das ist umständlich, aber so ist es seit 2025 geregelt.
Schritt für Schritt: So beantragst du den Bildungsgutschein 2026
Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren
Nicht beim Jobcenter – sondern bei der Agentur für Arbeit. Termin online über die BA-Website oder telefonisch unter 0800 4 5555 00 (kostenlos).
Berufsziel konkret vorbereiten
Zum Gespräch mit einem klaren Berufsziel und einem konkreten Kurs erscheinen. Wer sagt "ich möchte mich einfach weiterbilden" bekommt keinen Gutschein. Mehr dazu: Bildungsgutschein – Voraussetzungen im Überblick.
AZAV-zertifizierten Kurs auswählen
Nur Kurse bei AZAV-zertifizierten Trägern werden anerkannt. Prüfe deinen Wunschkurs vorab in der KURSNET-Datenbank der BA. Tipps dazu: Seriöse Bildungsträger finden.
Gutschein erhalten und einlösen
Bei Bewilligung erhältst du den Gutschein schriftlich. Er gilt meist 3 Monate und muss vor Kursbeginn beim Träger eingereicht werden. Alles zum Ablauf: Bildungsgutschein beantragen – Schritt für Schritt.
Was wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Häufige Gründe sind ein zu vage formuliertes Berufsziel, ein nicht passender Kurs oder fehlende Voraussetzungen. Du kannst Widerspruch einlegen oder den Antrag mit präzisierter Begründung neu stellen.
Außerdem gibt es eine oft übersehene Alternative: den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Er ist in vielen Fällen leichter zu bekommen und ermöglicht professionelles Coaching auf Kosten der Agentur. Mehr dazu: Bildungsgutschein abgelehnt – was tun?
Wer sich in einer Transfergesellschaft befindet, kann den Bildungsgutschein parallel beantragen – man muss nicht warten bis die Transferzeit endet. Die Agentur für Arbeit ist auch während der Transferphase zuständig. Das erhöht die Chancen auf einen reibungslosen Übergang erheblich.
Rechtsgrundlagen
- § 81 SGB III – Bildungsgutschein
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